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Im Verfahren um den Tod einer 16-jährigen Ukrainerin aus dem Eichsfeld am Landgericht Göttingen sind die Schlussplädoyers gehalten worden. Eine Entscheidung will das Gericht am 29. April verkünden.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus und sieht Hinweise auf ein heimtückisches Vorgehen. Sie fordert, den 31-jährigen Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Nach ihrer Einschätzung war der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
Die Nebenklage kommt zu einer anderen Bewertung. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte zumindest eingeschränkt steuerungsfähig war und fordert ein reguläres Strafverfahren mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes.
Die Verteidigung hingegen sieht die Beweislage als unzureichend an. Sie plädiert auf Freispruch und betont, dass der genaue Ablauf des Geschehens nicht eindeutig geklärt sei.
Ein Urteil soll kommende Woche fallen.
Die 16-Jährige war im August vergangenen Jahres am Bahnhof Friedland von einem Güterzug erfasst worden und an den Folgen verstorben.
Geschrieben von: Ramon Markert
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