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Im Fall der getöteten 16-jährigen Liana aus Geisleden hat das Landgericht Göttingen eine Entscheidung getroffen. Der 31-jährige Beschuldigte muss in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann die Jugendliche im August vergangenen Jahres am Bahnhof Friedland vor einen fahrenden Güterzug gestoßen hat. Bei ihm wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Aufgrund dieser Erkrankung galt er zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig.
Deshalb wurde das Verfahren als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Ziel ist dabei nicht eine klassische Verurteilung, sondern der Schutz der Allgemeinheit.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat in ihrem Plädoyer dennoch als heimtückischen Mord bewertet. Aus ihrer Sicht geht von dem Mann weiterhin eine Gefahr aus.
Die Nebenklage, die die Mutter der Jugendlichen vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch und verwies auf eine aus ihrer Sicht unklare Beweislage.
Mit der Entscheidung des Gerichts steht nun fest, dass der Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Radiobeitrag zum nachhören:
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Urteil im Fall Liana Eichsfeld Welle
Veröffentlicht von: Ramon Markert
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