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Das Verfahren um den Tod der 16-jährigen Liana K. ist weiterhin nicht abgeschlossen. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage haben Revision gegen die Entscheidung des Landgericht Göttingen eingelegt, das berichtet die Funke Medien Gruppe.
Das Gericht hatte Ende April entschieden, dass ein irakischer Staatsbürger die Jugendliche getötet hat. Liana K. war aus der Ukraine geflüchtet und lebte zuletzt im Eichsfeld in Thüringen. Die Tat soll sich im August 2025 in Friedland ereignet haben. Nach Überzeugung der Richter stieß der Angeklagte die 16-Jährige vor einen einfahrenden Zug.
Die Strafkammer ging davon aus, dass der Mann bei der Tat schuldunfähig war. Hintergrund sei eine Schizophrenie-Erkrankung des Angeklagten. Statt einer Haftstrafe ordnete das Gericht deshalb die Unterbringung im Maßregelvollzug an.
Der Anwalt der Nebenklage, der die Mutter von Liana K. vertritt, hält eine Schuldfähigkeit dagegen weiterhin für möglich. Er hatte bereits während des Prozesses ein reguläres Strafverfahren mit möglicher Verurteilung gefordert.
Über die Revisionen entscheidet nun der Bundesgerichtshof.
Radiobeitrag auch zum nachhören:
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Revisionen nach Urteil im Fall Liana K. eingelegt Eichsfeld Welle
Veröffentlicht von: Ramon Markert
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