Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar erklärte die nächtlichen Ausgangssperren, die Anfang 2022 in Thüringen während der Corona-Pandemie galten, für verfassungswidrig. Diese Einschränkungen betrafen Personen, die weder geimpft noch von einer Infektion genesen waren. Die Landesregierung hatte laut den Verfassungsrichtern die entsprechende Corona-Verordnung nicht ausreichend begründet, wodurch die Ausgangssperren erheblich in Grundrechte, wie das auf körperliche Bewegungsfreiheit, eingriffen.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen diese Verordnung geklagt und wollte zudem weitere Vorschriften der Corona-Verordnung vom Januar 2022 überprüfen lassen. Allerdings wurde der Großteil des Antrags als unzulässig abgewiesen, sodass die Klage der AfD nur teilweise erfolgreich war.

Das Thüringer Gesundheitsministerium sieht sich in seinem Handeln dennoch weitgehend bestätigt. Staatssekretärin Ines Feierabend betonte, dass das Gericht 90 Prozent der Corona-Regeln als rechtmäßig anerkannt habe. Lediglich zu zehn Prozent seien die Regelungen nicht ausreichend begründet gewesen, was das Ministerium für zukünftige Verordnungen berücksichtigen könne. Feierabend unterstrich, dass das Gericht die grundsätzliche Herangehensweise, Menschen durch Corona-Auflagen zu schützen, bestätigte.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, bezeichnete das Urteil als Punktsieg und kritisierte die damalige Corona-Verordnung als politisch falsch. Thomas Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion, forderte eine politische und transparente Aufarbeitung der Corona-Regeln, um die tiefen gesellschaftlichen Risse, die seit den Lockdowns entstanden seien, zu heilen.

Dieses Thema im Programm
Update vom Tag | 26.06.2024 | 18:30 Uhr 
Juni 26, 2024 — Ramon Marschall
Stichworte: Gerichtsurteil Politik