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Beschäftigte im Landkreis Eichsfeld haben noch bis Ende Mai die Möglichkeit, einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen zu wählen. Darauf macht die IG BAU aufmerksam und ermutigt Arbeitnehmer, dieses Recht aktiv zu nutzen.
Grundsätzlich können bereits Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten einen Betriebsrat gründen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder als Auszubildende beziehungsweise geringfügig Beschäftigte tätig sind.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft besteht in vielen Unternehmen im Eichsfeld noch Nachholbedarf. Ein erheblicher Teil der Betriebe erfüllt zwar die Voraussetzungen für einen Betriebsrat, dennoch gibt es vielerorts keine entsprechende Interessenvertretung. Besonders im Handwerk sowie in Bereichen wie Bau, Dachdeckerarbeiten, Malerbetrieben oder der Gebäudereinigung sieht die IG BAU noch großes Potenzial.
Ein Betriebsrat kann Beschäftigte in verschiedenen Situationen unterstützen. Dazu gehören unter anderem Fragen zu Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder tariflichen Vereinbarungen. Auch bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder bei drohenden Kündigungen kann er eine wichtige Rolle spielen und sich für die Interessen der Mitarbeiter einsetzen.
Die IG BAU ruft daher dazu auf, die verbleibende Zeit bis Ende Mai für die Wahl eines Betriebsrats zu nutzen.
Quelle: IG BAU
Geschrieben von: Ramon Markert
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