play_arrow
Eichsfeld Welle Hört sich gut an!
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung versendet des Landkreis Eichsfeld
seit geraumer Zeit Bescheide, Rechnungen, Gewerbemeldungen sowie weiteren Schriftwechsel
ohne eigenhändige Unterschrift und Dienstsiegel. Nur sofern ein gesetzliches Erfordernis
besteht, werden Dokumente entsprechend eigenhändig unterzeichnet oder gesiegelt.
Diese Vorgehensweise entspricht einer inzwischen weit verbreiteten und bewährten Praxis, die
auch von vielen Unternehmen oder anderen Behörden angewendet wird. Die vom Landkreis
Eichsfeld ausgestellten Dokumente behalten dabei unverändert ihre volle rechtliche
Wirksamkeit.
Rechtsgrundlage bilden die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie des
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG). Danach sind Verwaltungsverfahren
einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen und grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form
gebunden. Entscheidend ist, dass die erlassende Behörde eindeutig erkennbar ist.
Der Landkreis Eichsfeld verfolgt darüber hinaus das Ziel, Formerfordernisse für Bürgerinnen und
Bürger sowie für Unternehmen und Vereine auf das rechtlich notwendige Maß zu reduzieren.
Damit sollen insbesondere Hürden im Antragsverfahren abgebaut und Verwaltungsprozesse
erleichtert werden.
Geschrieben von: Arnold Metz
WIR SIND DIE EICHSFELD WELLE
Wir lieben das Eichsfeld und berichten für dich aus der Region, für die Region. Du hast Anregungen? Melde dich bei uns: info@eichsfeld-welle.de
KONTAKT
Eichsfeld Welle:
info@eichsfeld-welle.de
Promotionanfragen:
promo@eichsfeld-welle.de

WhatsApp uns