Wahlbriefunterlagen sind auf dem Weg
Die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Wahlbenachrichtigungen werden per Post verschickt und sollten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt sein.
Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten des örtlichen Wahlbüros finden sich auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Antrag kann postalisch (in einem ausreichend frankierten Umschlag), persönlich im Wahlamt oder online gestellt werden. Informationen und der Online-Link sind auf den Webseiten der Kommunen verfügbar.
Aufgrund der verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl ist ein Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich, da die Stimmzettel vorher nicht vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die persönliche Wahl im Briefwahllokal möglich sein. Weitere Informationen, einschließlich der Öffnungszeiten der Briefwahllokale, werden rechtzeitig bekannt gegeben.