Seit Mittwoch kursiert das Gerücht, dass Eichsfelder Gehacktes verboten wurde. Hörer berichteten nach Besuchen in Lebensmittelmärkten, dass der Landrat dieses Verbot ausgesprochen habe. Das Veterinäramt des Eichsfelder Landratsamtes widersprach diesem Gerücht jedoch bereits am Mittwochnachmittag.

Die hygienischen Vorschriften erfordern, dass Gehacktes unmittelbar nach der Herstellung gekühlt wird. Julia von Freital, Leiterin des Veterinäramtes, erklärte, dass die Abgabe von warmem Gehacktes an Verbraucher unzulässig sei. Dies gelte auch für den Transport und die Lagerung des Fleisches.

Das Veterinäramt verschickte darauf kürzlich Briefe an Fleischereien, Schlachtbetriebe und Händler mit Verkaufswagen, in denen auf die Kühlpflicht hingewiesen wurde, als Information. Kurz danach nahm zumindest ein Lebensmittelmarkt im Landkreis das Hausmacher-Gehacktes aus dem Sortiment.

Bei Stichproben in Lebensmittelmärkten mit Fleischtheken stellte wir jedoch fest, dass immer noch warm verarbeitetes Eichsfelder Schlachte-Gehacktes erhältlich war.

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Update vom Tag | 25.07.2024 | 18:10 Uhr 
Juli 25, 2024 — Ramon Marschall