Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundsteuerreform. Die Stadt informiert darüber, dass wegen neuer Messwerte die Steuerdaten neu erfasst werden. Deshalb erfolgt die Zahlung im Februar zusammen mit der fälligen Mai-Rate.
Wichtige Hinweise:
- Bürger mit Daueraufträgen sollten diese umgehend löschen, um Überzahlungen zu vermeiden.
- Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts weiter unternehmen – die Abbuchung wird automatisch angepasst.
Februar 06, 2025 — Redaktion EichsfeldWelle
Stichworte: Grundsteuer